AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) mit Kundeninformationen – B2B
Stand: Dezemebr 2025
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der younea S.à r.l. / GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) gelten für alle Verträge zur Bereitstellung von Software‑as‑a‑Service‑Leistungen (SaaS), Cloud‑Services, IT‑Dienstleistungen und digitalen Inhalten, einschließlich – je nach Produktbeschreibung – der Angebote „LuxAIaaS (Luxembourg AI as a Service)“ sowie „LetzOnboard“ (Learning‑Management‑System, LMS), ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (B2B). Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Etwaige vom Kunden verwendete AGB finden keine Anwendung, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.2 Hinweis: Der Verkäufer verkauft keine physischen Waren. Er bietet ausschließlich SaaS/Cloud‑Services, IT‑Dienstleistungen und digitale Inhalte an, darunter „LuxAIaaS“ und „LetzOnboard (LMS)“. Sämtliche Regelungen dieser AGB beziehen sich auf digitale Leistungen und IT‑Services.
2) Vertragsschluss
2.1 Die im Online‑Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
2.2 Der Kunde kann sein Angebot über das Online‑Bestellformular abgeben. Durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons gibt der Kunde ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Positionen ab.
2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf (5) Tagen annehmen, (i) durch Auftragsbestätigung (Schrift‑/Textform), (ii) durch Lieferung/Leistungsbereitstellung oder (iii) durch Zahlungsaufforderung. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung des Angebots durch den Kunden.
2.4 Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss gespeichert und dem Kunden in Textform übermittelt. Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung erfolgt nicht. Sofern der Kunde ein Nutzerkonto eingerichtet hat, kann er dort die Bestelldaten abrufen.
2.5 Der Kunde kann Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung mithilfe der im Shop verfügbaren Korrekturhilfen (z. B. „Zurück“-Funktion, Browser‑Zoom) erkennen und berichtigen.
2.6 Für den Vertragsschluss stehen unterschiedliche Sprachen zur Verfügung; maßgeblich ist die im Online‑Shop angezeigte Sprache.
2.7 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme erfolgen regelmäßig per E‑Mail und automatisierter Bestellabwicklung; der Kunde stellt die Zustellbarkeit sicher.
3) Kauf auf Probe (nicht anwendbar)
3.1 Ein Kauf auf Probe ist für die vom Verkäufer angebotenen SaaS‑, Cloud‑ und IT‑Dienstleistungen nicht vorgesehen. Abweichendes gilt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4) Widerrufsrecht (B2B)
4.1 Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht für Verträge zwischen Unternehmern.
4.2 Vertraglich eingeräumte Rücktritts‑/Stornorechte bestehen nur, soweit ausdrücklich vereinbart (vgl. ggf. Ziff. 13).
5) Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Sofern sich aus der Produktbeschreibung nichts anderes ergibt, verstehen sich Preise als Gesamtpreise zzgl. gesetzlicher Steuern nach anwendbarem Recht. Etwaige nutzungs‑ oder leistungsspezifische Zusatzkosten werden gesondert ausgewiesen.
5.2 Bei Zahlungen/Leistungen mit Auslandsbezug können zusätzliche Kosten (Bankgebühren, Zölle/Steuern) anfallen, die vom Kunden zu tragen sind.
5.3–5.9 Zahlarten gemäß Shop‑Angaben (u. a. Vorauskasse, SEPA‑Lastschrift, Kreditkarte, SOFORT, PAYONE, Klarna). Details ergeben sich aus der Checkout‑Maske.
5a) Folgen verspäteter Zahlung (B2B, angepasst):
5a.1 SEPA‑Lastschrift‑Rückläufe: Berechnung der tatsächlich angefallenen Bankgebühren sowie einer angemessenen Bearbeitungspauschale, soweit vom Kunden zu vertreten; Nachweis eines geringeren Schadens möglich.
5a.2 Mehrfache Rückläufe / Fälligstellung / Suspendierung: Bei wiederholten Rückläufen und Zahlungsverzug > 14 Tage ist der Verkäufer – nach Mahnung – berechtigt, Vorkasse zu verlangen oder offene Beträge fällig zu stellen, soweit rechtlich zulässig. Bei Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten ist der Verkäufer zudem berechtigt, den Zugang zur Plattform/Dienstleistung bis zum Ausgleich der Rückstände vorübergehend zu suspendieren.
5a.3 Verzugszinsen: Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach anwendbarem Recht. Zusätzlich können angemessene Mahnkosten je Mahnstufe berechnet werden.
5a.4 Ratenzahlung (sofern vereinbart): Gerät eine Rate > 14 Tage in Verzug, kann der gesamte Restbetrag nach angemessener Fristsetzung fällig gestellt werden, soweit zulässig.
5a.5 Vollstreckungskosten: Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung/Vollstreckung trägt die säumige Partei.
5a.6 Hinweis: Bei Zahlungen sind stets Rechnungsnummer und Kundennummer anzugeben.
5b) Projekt‑/Individualleistungen, An‑ und Restzahlung (B2B):
5b.1 Für Projekt-, Individualentwicklungs- oder Integrationsleistungen gilt – sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart –: 70 % Anzahlung bei Beauftragung und 30 % vor Übergabe/Go‑Live.
5b.2 Der Verkäufer kann Übergabe/Go‑Live/Nutzungsfreischaltung bis zum Zahlungseingang der Schlussrate zurückhalten.
5b.3 Bei Subscriptions/SaaS‑Tarifen ohne Individualleistungen gelten die jeweiligen Abrechnungszyklen gemäß Tarifbeschreibung.
6) Bereitstellung digitaler Leistungen
6.1 Die Bereitstellung erfolgt digital, insbesondere durch Account‑/Mandantenfreischaltung, API‑Zugänge, Bereitstellung von Endpunkten, Download oder E‑Mail (z. B. Lizenzschlüssel).
6.2 Fristen und Starttermine ergeben sich aus Auftragsbestätigung bzw. Projektplan.
6.3 Regelungen zum Versand/Transport und Gefahrübergang bei physischen Waren finden keine Anwendung.
7) Einräumung von Nutzungsrechten für digitale Inhalte
7.1 Soweit nicht anders beschrieben, erhält der Kunde ein nicht‑ausschließliches, örtlich und zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarten Zwecke innerhalb der eigenen Organisation.
7.2 Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des vertraglich eingeräumten Umfangs ist unzulässig, es sei denn, der Verkäufer hat zugestimmt.
7.3 Soweit Einmallieferungen, wird die Rechtseinräumung nach vollständiger Zahlung wirksam; eine vorläufige Nutzung kann widerruflich erlaubt werden.
8) Einräumung von Nutzungsrechten für Lizenzschlüssel
8.1 Lizenzschlüssel berechtigen zur Nutzung des digitalen Produkts (oder Lerninhaten) im in der Produktbeschreibung angegebenen Umfang.
8.2 Bei Einmallieferungen wird die Rechtseinräumung nach vollständiger Zahlung wirksam.
9) Eigentumsvorbehalt
Für gelieferte Waren (sofern ausnahmsweise vereinbart) behält sich der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum vor; für digitale Leistungen gilt ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Zahlung (vgl. Ziff. 5b.2).
10) Mängelhaftung (Gewährleistung)
10.1 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist.
10.2 Für Unternehmer gilt: Der Verkäufer hat die Wahl der Art der Nacherfüllung; für Software/Dienste gilt eine Verjährungsfrist von einem (1) Jahr ab Bereitstellung/Abnahme (je nachdem, was früher eintritt), soweit gesetzlich zulässig; ein Fehler liegt insbesondere nicht vor bei unerheblicher Abweichung, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei Einschränkungen außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers (z. B. Drittnetze) sowie bei fehlender Mitwirkung des Kunden.
10.3 Ausnahmen von der Fristverkürzung: Schadensersatz-/Aufwendungsersatzansprüche (vgl. Ziff. 26), Arglist, gesetzliche Updatepflichten.
10.4 Der Kunde hat Mängel konkret zu rügen und bei der Fehleranalyse mitzuwirken (Logs, Reproduktion, Zugang).
11) Einlösung von Aktionsgutscheinen
11.1 Aktionsgutscheine können nur im angegebenen Zeitraum und vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden; pro Bestellung nur ein Gutschein.
11.2 Restguthaben werden nicht erstattet; Barauszahlung ausgeschlossen; Übertragung ausgeschlossen.
12) Alternative Streitbeilegung (Hinweis)
12.1 Die EU‑OS‑Plattform richtet sich primär an Verbraucher und ist für B2B‑Verträge nicht einschlägig.
12.2 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet und in der Regel nicht bereit, an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13) Stornogebühren und Kündigungsbedingungen für das monatliche Abo der KI-Assistenz
13.1 Stornogebühr: Für Verträge, die nach Ausstellung storniert werden, fällt eine Stornogebühr von 30 % des Gesamtbetrages an (sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart).
13.2 Kündigung: Eine Kündigung in den ersten drei (3) Monaten nach Vertragsbeginn ist nicht möglich. Danach kann der Vertrag jeweils zum Ende des Kalenderjahres mit einer Frist von 2 Monaten gekündigt werden (Zugang bis spätestens 31.10.).
13.3 Einrichtungskosten sind nicht erstattungsfähig.
14) Mindestumsatz für Whitelabel-Lösungen
14.1 Mindestumsatz: mindestens 3 kombinierte Lizenzen (drei LetzTalk und LetzChat -kombiniert- pro Monat), sofern nicht abweichend vereinbart.
15) Serverstandorte, Datenübermittlung und Auftragsverarbeitung (EU-only)
15.1 Serverstandorte in der EU/EWR: Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Betriebs‑/Nutzungsdaten erfolgen ausschließlich auf Servern innerhalb der EU/EWR.
15.2 Keine Drittlandübermittlung: Es findet keine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer i. S. d. Art. 44 ff. DSGVO statt; dies gilt auch für Unterauftragnehmer.
15.3 Gesetzliche Ausnahmen: Zwingende gesetzliche Pflichten bleiben unberührt; der Kunde wird – soweit zulässig – vorab informiert; geeignete Schutzvorkehrungen werden getroffen.
15.4 Auftragsverarbeitung: Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, wird eine AV‑Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
16) Informationssicherheit und Zertifizierungen
16.1 Rechenzentrumsstandards: Es werden Rechenzentrumsdienstleister mit anerkannten Informationssicherheits‑Zertifizierungen (z. B. ISO‑basierte Zertifizierungen) eingesetzt. Nachweise werden auf Verlangen erbracht.
16.2 Technisch‑organisatorische Maßnahmen: Der Verkäufer unterhält ein dem Risiko angemessenes Informationssicherheits‑ und Datenschutzniveau (u. a. Zugriff-/Zutrittskontrollen, Verschlüsselung, Protokollierung, Rollen‑/Rechtekonzepte, Audits).
17) Verbot von Scraping, automatisierter Nutzung und Umgehung technischer Schutzmaßnahmen
17.1 Unzulässige Nutzung: Untersagt sind automatisierte Verfahren (Crawler, Spider, Bots, Scraper) zum Auslesen, Extrahieren, Mass‑Abfragen, Spiegeln/Vervielfältigen ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis.
17.2 Schutzmaßnahmen: Die Umgehung von Sicherheits‑ oder Zugriffsbeschränkungen (z. B. Captchas, API‑Keys, Rate Limits, Robots.txt, IP‑Sperren) ist verboten. Gleiches gilt für Nutzungen, die Verfügbarkeit/Integrität/Vertraulichkeit beeinträchtigen.
17.3 Rechtsfolgen: Der Verkäufer kann Zugänge sperren, missbräuchliche Zugriffe unterbinden, Schadensersatz verlangen und rechtliche Schritte einleiten.
18) Marken- und Kennzeichenrechte („younea“, „LuxAIaaS“)
18.1 Markenschutz: „YOUNEA“ (EUIPO‑Aktenzeichen 019267218, Wortmarke) und „LuxAIaaS“ (EUIPO‑Aktenzeichen 019243893, Wortmarke) sind geschützte Bezeichnungen (eingetragen oder angemeldet). Jede Nutzung der Marken, Logos, Produkt‑ und Unternehmenskennzeichen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
18.2 Hinweise Dritter: Die Nennung von Marken/Unternehmenskennzeichen Dritter dient nur Identifikationszwecken und bedeutet keine Zugehörigkeit/Billigung, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
19) Produktbeschreibung „LuxAIaaS“ (White‑Label) und Vertriebsmodelle (Selbständige & Enterprise)
19.1 Leistungsgegenstand: „LuxAIaaS (Luxembourg AI as a Service)“ ist eine White‑Label‑Lösung. Kunden können die SaaS‑Leistung im eigenen Branding nutzen und gegenüber Endkunden anbieten, vorbehaltlich vertraglich eingeräumter Rechte und ggf. Mindestabnahmen.
19.2 Zielgruppen/Vertrieb: Vertrieb an Selbständige (Freelancer, Solo‑Unternehmer) sowie Unternehmenskunden (KMU, Enterprise). Für Partner/Reseller gelten ggf. gesonderte Verträge (z. B. Partnervertrag, Reseller‑Addendum, AVV).
19.3 Nutzungsrechte/Branding/Exklusivität: Nicht exklusiv, nicht übertragbar; Branding‑Optionen nach technischer Möglichkeit und Vereinbarung. Exklusivität kann gesondert vereinbart werden. Reverse Engineering/Entfernen von Herkunftsvermerken ist unzulässig (soweit gesetzlich nicht zwingend erlaubt).
19.4 Support & Professional Services: Individuelle Anpassungen, Integrationen, Schulungen, priorisierter Support sind optionale Zusatzleistungen und werden separat vergütet.
19.5 Compliance: Der Kunde bleibt für die rechtmäßige Nutzung gegenüber seinen Endkunden verantwortlich (Informationspflichten, Datenschutz, Einwilligungen). Mustertexte können bereitgestellt werden (ohne Rechtsberatung).
19.6 Master‑Plattform‑Option (Kurzüberblick): Auf Wunsch kann LuxAIaaS als Master‑Plattform bereitgestellt werden (z. B. regionale Exklusivität und eigene SIP‑Anbindung). Einzelheiten, Umfang, Gebietsschutz, SIP‑Konfiguration, Provider‑Verträge, Preise und SLAs werden ausschließlich in einem separaten Master‑Agreement geregelt; dieses hat Vorrang vor abweichenden Regelungen dieser AGB.
20) Service Levels, Verfügbarkeit und Wartung (SaaS)
20.1 Zielverfügbarkeit: Sofern nicht anders vereinbart, jährliche Zielverfügbarkeit der SaaS‑Dienste 99,5 % (ausgenommen angekündigte Wartungen, höhere Gewalt, Ursachen im Verantwortungsbereich des Kunden oder unabhängiger Dritter).
20.2 Wartung: Planbare Wartungen erfolgen – soweit möglich – außerhalb üblicher Geschäftszeiten und werden vorab angekündigt. Dringende Sicherheits‑Updates können kurzfristig erfolgen.
20.3 Messung/Reporting: Verfügbarkeit wird systemseitig gemessen. Ansprüche bestehen nur, wenn Service‑Credits/SLA‑Remedies vertraglich vereinbart sind. Beta‑/Test‑Funktionen sind vom SLA ausgenommen und werden „as is“ bereitgestellt.
20.4 Uptime‑Ausschlüsse (Beispiele): (a) geplante Wartung; (b) höhere Gewalt (Ziff. 27); (c) Störungen in Drittnetzen (Internet‑Backbone/Telekom) außerhalb des Einflussbereichs; (d) Fehlkonfiguration/Nutzungsfehler des Kunden; (e) Sicherheitsmaßnahmen wie Sperrungen/Drosselungen bei Missbrauchsverdacht (Ziff. 17, 22).
21) Leistungsänderungen und Produktpflege
21.1 Der Verkäufer kann die SaaS‑Leistungen weiterentwickeln und Funktionen ändern/ersetzen, soweit der Kernnutzen erhalten bleibt und die Änderungen zumutbar sind. Wesentliche Änderungen werden vorab angekündigt.
22) Fair Use, API‑ und Rate‑Limits
22.1 Der Verkäufer kann Nutzungsgrenzen (Requests/Minute, Speicher, Bandbreite) definieren, um Systemsicherheit/-stabilität zu gewährleisten. Bei Überschreitungen sind Drosselung/Sperrung nach Hinweis möglich.
23) KI‑spezifische Nutzung und Content‑Hinweise
23.1 Output‑Nutzung: KI‑generierte Inhalte können fehlerhaft/unvollständig sein. Der Kunde ist für Prüfung und Einsatz verantwortlich.
23.2 Verbotene Inhalte: Keine Nutzung für rechtswidrige Zwecke (Rechtsverletzungen, Diskriminierung, Straftaten).
23.3 Datenquellen: Vom Kunden bereitgestellte Daten dürfen Rechte Dritter nicht verletzen; der Kunde hält die erforderlichen Nutzungsrechte.
24) Kundendaten, Trainingsnutzung und Feedbackrechte
24.1 Keine Trainingsnutzung ohne Zustimmung: Kundendaten werden nicht zur Verbesserung allgemeiner Modelle genutzt, sofern keine ausdrückliche Zustimmung vorliegt.
24.2 Feedback‑Lizenz: An freiwillig gegebenem Feedback räumt der Kunde eine unentgeltliche, nicht‑exklusive Lizenz zur Produktverbesserung ein.
25) Open‑Source‑Software (OSS)
25.1 Es können OSS‑Komponenten eingesetzt werden; hierfür gelten die jeweiligen Lizenzen, die gegenüber diesen AGB vorrangig sind. Eine Übersicht wesentlicher OSS‑Komponenten wird auf Anfrage bereitgestellt.
26) Haftung und Haftungsbegrenzung
26.1 Haftung nach Gesetz für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
26.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
26.3 Ausschlüsse: Entgangener Gewinn, indirekte Schäden, Folgeschäden, nicht erzielte Einsparungen, Betriebsunterbrechung sowie Datenverluste sind ausgeschlossen, außer in den Fällen der Ziff. 26.1 oder bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit. Bei Datenverlusten ist die Haftung auf den Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung beschränkt.
26.4 Zwingende Haftung (z. B. Produkthaftung) bleibt unberührt.
26.5 Drittdienste/Modelle: Keine Haftung für Verfügbarkeit/Qualität/Änderungen unabhängiger Drittanbieter, es sei denn, der Verkäufer hat dies zu vertreten.
26.6 Freistellung: Der Kunde stellt den Verkäufer frei von Ansprüchen Dritter aus rechtswidriger Nutzung oder aus vom Kunden bereitgestellten Inhalten/Daten, sofern den Verkäufer kein Mitverschulden trifft.
26.7 LLM‑Provider‑Haftungsausschluss: Soweit Leistungen Large Language Models (LLMs) oder vergleichbare KI‑Modelle Drittanbieter einbinden (direkt oder über APIs), haftet der Verkäufer nicht für Fehler, Ausfälle, inhaltliche Unrichtigkeiten, Halluzinationen, Verzögerungen, Bias oder Änderungen dieser Drittleistungen; Gewährleistungs‑/Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Drittanbieter bleiben unberührt. Der Verkäufer schuldet lediglich die ordnungsgemäße Integration nach vereinbarter Spezifikation und die zumutbare Auswahl/Sorgfalt bei der Einbindung.
27) Höhere Gewalt
27.1 Keine Partei haftet für Nichterfüllung, soweit diese auf Ereignissen außerhalb ihres Einflussbereichs beruht (u. a. Naturereignisse, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen, Ausfälle öffentlicher Netze/LLM/Service/Cloud‑Provider). Leistungen werden nach Wegfall fortgesetzt.
28) Preis‑ und Vertragsänderungen bei Dauerschuldverhältnissen
28.1 Bei Abonnements kann der Verkäufer Preise angemessen anpassen (z. B. Kostensteigerungen/Funktionsmehrwert). Änderungen werden mind. 6 Wochen vor Wirksamwerden mitgeteilt; dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht nur bei signifikanten Erhöhungen zu.
29) Laufzeit, Kündigung (SaaS)
29.1 Sofern nicht anders vereinbart, Mindestlaufzeit 12 Monate; automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate, wenn nicht 2 Monate vor Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Abweichungen (z. B. Ziff. 13) gehen vor.
30) Datenlöschung, Rückgabe und Portabilität
30.1 Nach Vertragsende werden Kundendaten gemäß gesetzlichen Fristen gelöscht; zuvor kann der Kunde binnen 30 Tagen eine maschinenlesbare Kopie anfordern, soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen. Backups werden zyklisch überschrieben.
31) Sicherheitsvorfälle und Mitwirkungspflichten
31.1 Incident‑Response: Bei Sicherheitsvorfällen informiert der Verkäufer den Kunden unverzüglich über bekannte Auswirkungen und Maßnahmen.
31.2 Mitwirkung: Der Kunde stellt erforderliche Informationen/Logs/Zugänge bereit; Verzögerungen verlängern Fristen angemessen.
32) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
32.1 Es gilt das Recht des Großherzogtums Luxemburg unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG).
32.2 Sofern gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers in Luxemburg.
33) Abnahme bei Projekt‑/Individualleistungen (B2B)
33.1 Abnahmeverfahren: Der Kunde prüft Lieferstände unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Bereitstellung.
33.2 Rügepflicht: Wesentliche Mängel sind innerhalb der Frist konkret zu rügen. Nicht wesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung, werden jedoch behoben.
33.3 Fiktion der Abnahme: Erfolgt keine begründete Abnahmeverweigerung innerhalb der Frist, gilt die Leistung als abgenommen. Produktive Nutzung gilt als Abnahme.
33.4 Teilabnahmen: Teilabnahmen je Milestone sind möglich und wirken für den abgenommenen Teil.
33.5 Nacherfüllung: Bei berechtigter Verweigerung wird binnen angemessener Frist nachgebessert; Zurückbehaltungen sind verhältnismäßig.
34) Support, Reaktionszeiten und Kommunikationskanäle (B2B)
34.1 Supportzeiten: Sofern nicht anders vereinbart, technischer Support Mo–Fr, 08:00–18:00 CET/CEST (Feiertage Luxemburg ausgenommen).
34.2 Kontaktkanäle:
– Ticket/Chat: https://kibot.chat/chatbot/MyFxj2Uo41CgJ7ck
– E‑Mail: ai@younea.lu
– P1‑Notfall‑Hotline: +49 611 76039078
34.3 Prioritäten & Ziel‑Reaktionszeiten:
– P1 Kritisch (Dienst nicht nutzbar/geschäftskritischer Ausfall): Ziel‑Reaktion 4 Std., Bearbeitung während Supportzeiten bis zur Umgehung/Lösung.
– P2 Hoch (wesentliche Einschränkung, kein akzeptabler Workaround): Ziel‑Reaktion 8 Std.; die Frist läuft ausschließlich innerhalb der Supportzeiten (Mo–Fr 08:00–18:00 CET/CEST).
– P3 Mittel (funktionale Einschränkung, Workaround vorhanden): Ziel‑Reaktion 2 Werktage
– P4 Niedrig (Allg. Anfrage/How‑to/Verbesserung): Ziel‑Reaktion 5 Werktage
34.4 Zielgrößencharakter: Zeiten sind Zielwerte (best efforts), keine Gewährleistungszusagen; SLA‑Remedies/Service‑Credits nur bei gesonderlicher Vereinbarung.
34.5 Voraussetzungen: Der Kunde benennt eine Kontaktperson und stellt erforderliche Informationen/Logs/Zugänge bereit; Verzögerungen verlängern Fristen angemessen.
35) Exportkontrolle und Sanktionen
35.1 Der Kunde nutzt die Dienste nicht in Verletzung von Exportkontroll‑, Embargo‑ und Sanktionsvorschriften (EU, UN, Luxemburg; ggf. UK/US soweit anwendbar).
35.2 Der Kunde stellt sicher, dass sanktionierte Personen/Unternehmen keine Nutzung erhalten und etwaige Dual‑Use‑Vorgaben eingehalten werden.
35.3 Bei Verstößen ist der Verkäufer zur sofortigen Suspendierung berechtigt; weitergehende Rechte bleiben unberührt.
36) Change Requests und Leistungsänderungen in Projekten
36.1 Change‑Prozess: Changes werden schriftlich beschrieben; der Verkäufer erstellt Aufwands‑/Kostenschätzung sowie Auswirkungen auf Zeitplan/Abnahme.
36.2 Freigabe: Umsetzung erst nach schriftlicher Freigabe (inkl. Budget).
36.3 Zusatzaufwand: Mehraufwände durch fehlende Mitwirkung, Drittanbieter‑Änderungen (APIs), Sicherheitsvorgaben oder gesetzliche Änderungen sind zusätzliche Leistungen und werden nach aktuellen Tagessätzen abgerechnet, sofern nicht im Pauschalpreis enthalten.
36.4 Minor Changes: Änderungen < 1 Personentag können im laufenden Sprint/Work‑Package nach Aufwand umgesetzt werden.
37) On‑Premises‑Bereitstellung (Option)
37.1 Auf Wunsch kann die Lösung On‑Premises oder in einer vom Kunden bestimmten Private‑Cloud bereitgestellt werden.
37.2 Kosten/Mehraufwand: Der hierfür erforderliche Mehr‑/Integrations‑/Betriebsaufwand wird separat nach gültigen Tagessätzen abgerechnet.
37.3 Verantwortungsbereich Kunde: Der Kunde stellt die Betriebsumgebung bereit und trägt die Verantwortung für einen störungsfreien Betrieb (Berechtigungen, Zugriffsschutz, Backup/Restore, Kapazität, Change/Release).
37.4 Mitwirkung: Der Kunde benennt technische Ansprechpartner, gewährt erforderliche Zugriffe und stellt Logs/Informationen bereit.
37.5 Updates/Sicherheit: Updates werden im Rahmen eines abgestimmten Release‑Plans eingespielt; Risiko aus unterlassenen/verschobenen Updates trägt der Kunde.
38) Produkt „LetzOnboard“ (LMS)
38.1 Leistungsumfang: „LetzOnboard“ ist ein Learning‑Management‑System (LMS) zur Verwaltung von Lerninhalten, Nutzern, Kursen, Prüfungen und Auswertungen. Verfügbare Module/Funktionen, Speicherkontingente, Nutzer‑/Kurslimits und Integrationen ergeben sich aus der aktuellen Produkt‑/Tarifbeschreibung oder dem Einzelvertrag.
38.2 Lerninhalte & Rechte: Vom Kunden/Trainern/Autoren bereitgestellte Lerninhalte verbleiben im geistigen Eigentum des Kunden bzw. der Rechteinhaber. Der Kunde räumt dem Verkäufer für die vertragsgemäße Bereitstellung eine einfache, nicht‑exklusive Nutzungslizenz während der Vertragslaufzeit ein und sichert zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen.
38.3 Compliance/Datenschutz: Der Kunde ist für die rechtmäßige Verarbeitung von Teilnehmer‑/Mitarbeiterdaten im LMS verantwortlich. Der Verkäufer stellt das LMS gemäß Ziff. 15/16 (EU‑Server, Sicherheitsmaßnahmen) bereit; eine AV‑Vereinbarung (Art. 28 DSGVO) wird abgeschlossen, sofern Auftragsverarbeitung vorliegt.
38.4 Zertifikate/Reports: Bereitstellung nach technischen Möglichkeiten und gebuchtem Tarif.
38.5 Integrationen: SSO/IdP, HR‑/Talent‑Systeme und sonstige Integrationen nach Spezifikation; zusätzlicher Aufwand möglich (vgl. Ziff. 36; 5b).
38.6 SLA/Verfügbarkeit: Es gelten Ziff. 20 und 34, soweit nicht abweichend vereinbart.
39) Sprach‑/Telefondienste, Gesprächsminuten und Zuliefererpreise
39.1 Abhängigkeit von Zulieferern: Soweit Leistungen Sprach‑/Telefondienste einbeziehen, hängen Einzelpreise/Gebühren (inkl. Zuschlägen/Fees/Abgaben) von Zulieferern ab und können variieren.
39.2 Weitergabe/Preisänderungen & Abbestellen: Der Verkäufer ist berechtigt, Preisänderungen seiner Zulieferer (inkl. Taktungen/Abrechnungseinheiten) weiterzugeben. Änderungen werden vorab angezeigt und gelten ab dem mitgeteilten Zeitpunkt. Der Kunde kann bei wesentlichen Erhöhungen das betroffene Modul mit einer Frist von 14 Tagen zum Wirksamwerden abbestellen; weitergehende Rechte (Ziff. 28) bleiben unberührt.
39.3 Abrechnung/Einheiten: Abrechnung nach gemessener Nutzung gemäß jeweiligen Taktungen (z. B. je Minute/angefangene Minute, je Anruf, je Transkriptionseinheit). Mess‑/Abrechnungsdaten der Zulieferer sind maßgeblich; der Kunde kann Gegenbelege liefern.
39.4 Qualität/Verfügbarkeit: Für Netz‑/Carrier‑Leistungen gelten die Leistungsparameter der Zulieferer; Ziff. 26.5 findet Anwendung.
40) Testzugang/Demo
40.1 Dauer & Zweck: Sofern nicht abweichend vereinbart, gilt der Testzugang für 30 Tage und dient ausschließlich Evaluierungs‑/Testzwecken. Eine Weitergabe an Endkunden oder Nutzung im Produktivbetrieb ist untersagt; SLA‑Zusagen gelten hierfür nicht.
40.2 Datenschutz/AVV: Testzugänge sind nicht zur Verarbeitung personenbezogener Daten realer Endnutzer bestimmt. Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) wird für Testzugänge grundsätzlich nicht geschlossen. Nur sofern ausdrücklich erforderlich und vereinbart, gilt die allgemeine AVV zu diesen AGB mit eingeschränktem Umfang für den Testzeitraum.
40.3 Kosten/Nicht‑Rückerstattung & Anrechnung: Gebühren für Testzugänge/Demo‑Umgebungen sind – sofern berechnet – nicht erstattungsfähig. Entscheidet sich der Kunde anschließend für den Erwerb eines entgeltlichen Pakets/Produkts (z. B. LuxAIaaS, LetzOnboard), wird der berechnete Betrag des Testzugangs auf die Erstabrechnung angerechnet.
41) LuxAIaaS als Master‑Plattform: Regionale Exklusivität & eigene SIP
41.1 Gegenstand: Der Verkäufer kann LuxAIaaS als Master‑Plattform bereitstellen, die dem Kunden ermöglicht, (a) in einem definierten Gebiet exklusiv aufzutreten (Region/Branche) und (b) eine eigene SIP‑Infrastruktur (SIP‑Trunk/Carrier) zu nutzen.
41.2 Separate Vereinbarung (Vorrang): Alle Details (Gebiet/Region, Exklusivität, Laufzeit, Mindestabnahmen, SIP‑Provider/Trunk, Nummernblöcke, Portierungen, Reporting, SLA/Support, Eskalation, Preis‑/Rabattmodell, Marketing‑Co‑Branding) werden abschließend in einem separaten Master‑Agreement geregelt. Dieses geht im Kollisionsfall den AGB vor.
41.3 SIP/Telekommunikation – Verantwortung des Kunden: Für Auswahl, Vertrag, Kosten, Regulierung/Compliance (z. B. Notruf, Rufnummern, Aufzeichnungsvorgaben, Datenschutz/ePrivacy) und Betrieb des eigenen SIP‑Providers ist der Kunde verantwortlich. Der Verkäufer unterstützt die technische Integration gegen separate Vergütung (vgl. Ziff. 5b, 36). Änderungen des SIP‑Providers/der Taktungen können zusätzlichen Aufwand verursachen.
41.4 Kosten & Abrechnung: Gesprächs‑/Carrier‑Kosten richten sich nach den Tarifen des SIP‑Providers des Kunden. Sofern der Verkäufer im Auftrag abrechnet, gelten Ziff. 39 (Weitergabe/Abrechnungseinheiten); Nachweise des Providers sind maßgeblich.
41.5 SLA/Verfügbarkeit & Ausschlüsse: Für die Master‑Plattform gelten die SLA‑Regelungen (Ziff. 20, 34), ausgenommen Störungen, die im Verantwortungsbereich des SIP‑Providers/Netzbetreibers liegen (vgl. Ziff. 26.5, 39.4). Service‑Credits/Remedies richten sich nach dem Master‑Agreement.
41.6 Gebietsschutz/Exklusivität: Exklusivität ist nur wirksam, wenn Gebiet, Branche, Produkte/Modules sowie Mindestumsätze oder Mindestabnahmen im Master‑Agreement ausdrücklich festgelegt sind. Nicht erfüllte Mindestwerte können zu Anpassungen oder Entfall der Exklusivität führen.
41.7 Compliance & Nutzungsverbote: Der Kunde stellt sicher, dass alle telekommunikations‑, datenschutz‑ und verbraucherschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden (u. a. Einwilligungen, Aufzeichnung, Transparenz). Unzulässige Nutzungen (Spam/Robocalls/Bypassing) sind verboten; der Verkäufer kann bei Verstößen suspendieren (vgl. Ziff. 17, 5a.2).
41.8 Abnahme & Go‑Live: Für Onboarding, Tests und Abnahme gelten Ziff. 33. Spezifische Abnahmekriterien und messbare KPIs werden im Master‑Agreement definiert.
41.9 Beendigung & Migration: Bei Vertragsende regelt das Master‑Agreement Daten‑Export, Portierung und Übergangsleistungen (ggf. kostenpflichtig). Ziff. 30 gilt ergänzend.
Kontakt
Mail: info@younea.lu
AVA: +352 276 44 112
Büro: +352 / 2704 8729





